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   BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06   

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https://dejure.org/2007,12552
BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06 (https://dejure.org/2007,12552)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2007 - IX R 12/06 (https://dejure.org/2007,12552)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2007 - IX R 12/06 (https://dejure.org/2007,12552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EigZulG § 2; ; EigZulG § 4; ; EigZulG § 4 Satz 1; ; EigZulG § 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG setzt nicht die Deckung des gesamten Wohnbedarfs voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Eigenheimzulage wegen der alleinigen Nutzung der Wohnung in der Freizeit; Voraussetzungen für eine förderungswürdige Nutzung zu Wohnzwecken i.S.v. § 4 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 4
    Nutzungsumfang; Wohnung; Wohnzwecke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1833
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Ist diese Nutzung auf Dauer angelegt, so ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige nur diese Wohnung hat (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, zu § 10e EStG) und wie oft er sich in ihr aufhält (BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG); es reicht aus, dass ihm die Wohnung ständig zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II. 2. a).

    Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige die begünstigte Wohnung ausschließlich bewohnt oder dass es sich um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen handelt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG).

    Ziel der Förderung auch durch das Eigenheimzulagengesetz ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, dass möglichst viele Bürger Wohneigentum erwerben können, um die Vermögensbildung durch Wohneigentum zu fördern, vor allem im Hinblick auf die Altersversorgung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG; Wacker, EigZulG, 3. Aufl, § 4 Rz 14).

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Der Begriff der Nutzung zu Wohnzwecken umschreibt einen durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises gekennzeichnenden Lebenssachverhalt (BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N.).

    Ist diese Nutzung auf Dauer angelegt, so ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige nur diese Wohnung hat (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, zu § 10e EStG) und wie oft er sich in ihr aufhält (BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG); es reicht aus, dass ihm die Wohnung ständig zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II. 2. a).

  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Danach dient eine Wohnung eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst oder ggf. den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt wird (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Dazu müssen die Räume nicht nur eine Küche oder zumindest eine Kochgelegenheit, Bad oder Dusche und WC aufweisen, sondern in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Ist diese Nutzung auf Dauer angelegt, so ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige nur diese Wohnung hat (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, zu § 10e EStG) und wie oft er sich in ihr aufhält (BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG); es reicht aus, dass ihm die Wohnung ständig zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II. 2. a).
  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Ist diese Nutzung auf Dauer angelegt, so ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige nur diese Wohnung hat (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, zu § 10e EStG) und wie oft er sich in ihr aufhält (BFH-Urteil vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, zu § 10e EStG); es reicht aus, dass ihm die Wohnung ständig zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II. 2. a).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2005 - 3 K 234/05

    Tatsächlicher Bezug der Wohnung und Ausstattung der Räume wenigstens notdürftig

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - IX R 12/06
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 872 veröffentlichtem Urteil vom 14. Dezember 2005 3 K 234/05 als unbegründet ab.
  • FG Thüringen, 16.12.2010 - 1 K 1080/07

    Keine Bindung der Finanzbehörde an eine anderweitige Steuerfestsetzung nach den

    Dies habe der Bundesfinanzhof auch mit seinem Urteil vom 29. März 2007 (IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833) bestätigt.

    Zunächst hatte er mit Schriftsatz vom 24. Januar 2008 - unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 29. März 2007 (IX R 12/06 a.a.O.) - erklärt, die Eigenheimzulage ab dem Kalenderjahr 2004 gewähren zu wollen.

    Er erkenne an, dass unter Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 29. März 2007 (IX R 12/06 Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 10833) das Merkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" vorliegend nicht mehr in Frage gestellt werden könne.

    Er hat in seinem Schriftsatz vom 24. Januar 2008 vielmehr auf das Urteil des BFH vom 29. März 2007 (IX R 12/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2007, 1833) verwiesen und lediglich ausgeführt, dass er an seiner bisherigen Auffassung, dass die Eigenheimzulage nicht zu gewähren sei, ab dem Kalenderjahr 2004 nicht mehr festhalte.

    Dieser Betrachtung steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 29. März 2007 (IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1008.33) entgegen.

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 25/11

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 4 Satz 1 EigZulG)

    Dem stehe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 2007 IX R 12/06 (BFH/NV 2007, 1833) mangels gleich gelagertem Sachverhalt (weitere Wohnung im selben Mehrfamilienhaus angeschafft) nicht entgegen.

    Auch müsse kein selbständiger Haushalt in der Obergeschosswohnung geführt werden, wie der Fall des BFH (in BFH/NV 2007, 1833) zeige.

    Auf die fehlende Küchenmöblierung kommt es ebenfalls nicht an (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1833).

    Vielmehr reicht es aus und ist auch mit dem Sinn und Zweck des EigZulG vereinbar, wenn er mit der begünstigten Wohnung nur einen Teil seines gesamten Wohnbedarfs abdeckt und die Wohnung im Rahmen seines Lebensführungskonzepts etwa für Freizeitzwecke und/oder als Hauswirtschaftsraum nutzt (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1833; Thüringer FG, Urteil vom 3. April 2008 II 951/04, juris).

  • FG Köln, 10.05.2011 - 6 K 4292/08

    Eigenheimzulage nach Ausbau eines EFH

    Abgeschlossenheit bedeutet eine baulich vollkommene und dauerhafte Trennung (BFH-Urteile vom 04.11.2004 III R 13/04, BFH/NV 2005, 671; vom 27.10.1998, BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91; vom 29.03.2007 IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833).

    Zudem hat der Bundesfinanzhof in einer neueren Entscheidung zum Eigenheimzulagegesetz ausdrücklich darauf abgestellt, dass ein Küchenraum mit Anschlüssen für die Annahme einer Wohnung ausreicht und es auf das Vorhandensein von Küchenmöbeln nicht maßgeblich ankommt (BFH-Urteil vom 29.03.2007 IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833).

    Zur Auslegung des Begriffs der Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken im Sinn von § 4 EigZulG ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum inhaltsgleichen Begriff der früheren Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG maßgebend (BFH-Urteil vom 29.03.2007 IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833).

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 29.03.2007 (IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833).

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 9 V 80/09

    Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in Spanien belegene Ferienwohnung oder

    Es ist ausreichend, wenn er die Wohnung im Rahmen seines Lebensführungskonzepts für Freizeitzwecke sowie als Hauswirtschaftsraum nutzt (vgl. Thüringer FG, Urteil vom 3. April 2008 - II 951/04, n.v.; BFH-Urteil vom 29. März 2007 - IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833).
  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Auch eine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 14. Dezember 2005 (Az. 3 K 234/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 872, Revision IX R 12/06) liegt nicht vor.
  • FG Sachsen, 30.11.2011 - 8 K 2056/10

    Keine Eigenheimzulage für Wohnung ohne innenliegendes WC und bei fehlendem

    Hierin bezieht sich das Strafgericht insbesondere auf das BFH-Urteil vom 29.03.2007 IX R 12/06.
  • FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 15 K 3660/09

    Eigenheimzulage: Rückwirkende Korrektur wegen neuer Tatsachen; Eigenheimzulage;

    In einem solchen Fall genügt es, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen ständig zur Verfügung steht und er sie im Rahmen seines Lebensführungskonzepts für Freizeitzwecke sowie als Hauswirtschaftsraum nutzt (BFH-Urteil vom 29.03.2007 IX R 12/06, BFH/NV 2007, 1833).
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